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Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens

Wann hilft die Bundesstiftung?

  • Sie sind schwanger und befinden sich in einer persönlichen sowie finanziellen Notlage.
  • Die schwangere Frau (Mutterpass/Attest) hat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
  • der Antrag wird vor der Entbindung bei einer Schwangerenberatungsstelle im Bundesland des Wohnsitzes der schwangeren Frau gestellt, und
  • die Hilfe ist auf andere Weise nicht bzw. nicht rechtzeitig möglich oder nicht ausreichend.

Wie hilft die Bundesstiftung?

Die Bundesstiftung gewährt unter anderem Mittel für die Erstausstattung des Säuglings, für die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes. Die Mittel der Stiftung sind nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen wie beispielsweise das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe anzurechnen. Auf die Stiftungsmittel, die nachrangig gewährt werden, besteht kein Rechtsanspruch. Die Höhe und Dauer der Unterstützung durch die Bundesstiftung orientiert sich an der persönlichen Lebenssituation. Dazu sind die Einkommensverhältnisse offenzulegen.

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin oder kommen dienstags in unsere offene Sprechstunde (jeden Dienstag 9-12 Uhr ). Die Mittel der Bundesstiftung sind frühzeitig und vor der Geburt zu beantragen.

Was muss ich zu einem Beratungstermin mitbringen?

  • Gültigen Personalausweis/Pass/Aufenthaltsgestattung
  • Mutterpass oder ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung
  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (auch vom Kindsvater) oder Bescheinigung über Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe/ALG II/Asylbescheid
  • Fixe Ausgaben (Mietvertrag, Strom, Nebenkosten, Versicherungen, Kredite) oder Kontoauszüge
  • Wohngeldbescheid (falls vorhanden)
  • Bescheid über Kindergeld und/oder Kinderzuschlag falls vorhanden (Kontoauszug)
  • Bankverbindung: IBAN; BIC

Die Unterlagen müssen im Original mitgebracht werden, Kopien werden in der Beratungsstelle erstellt.

 

Auf der offiziellen Seite der Bundesstiftung finden Sie weitere Informationen - auch in verschiedenen Fremdsprachen. 
Additional information in various languages can be found on the official website.
http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/

 

 

 

Hilfe für
Flüchtlinge 

Kronenkreuz

Hilfe für Schwangere in PB
Deutschkurse in Höxter
Hilfe im Ehrenamt 

Termine

Jeden Montag, 15 bis 17 Uhr, in Paderborn: Offene Sprechstunde der Schuldner- und Insolvenzberatung, Beratungsstelle der Diakonie, Riemekestraße 12.


Meldungen

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    Pädagogische Fachkraft (m/w/d)
    für die mobile Jugendarbeit
    in der Anlaufstelle Regenbogen

    Jahrespraktikum im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit

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