Informationspflicht gemäß §§ 17 und 18 DSG EKD

Das neue Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), das am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist, bringt wichtige Änderungen mit sich. Eine zentrale Neuerung betrifft die Informationspflicht: Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten müssen nun bereits bei der Erhebung bereitgestellt werden (§§17 und 18 DSG-EKD).

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