Bundesstiftung Mutter und Kind

Schutz des ungeborenen Lebens

Wir informieren über die Unterstützungs­möglichkeiten der Bundesstiftung Mutter und Kind, die schwangeren Frauen in finanziellen und persönlichen Notlagen hilft. Dies umfasst unter anderem die Bereitstellung von Mitteln für die Erstausstattung des Säuglings sowie Unterstützung für Wohnung und Einrichtung. Hier finden Sie alle Informationen, wann und wie die Bundesstiftung hilft und was sie zum Termin mitbringen müssen.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Beratungsgespräch.

Kontakt
Sekretariat
Susanne Wille

Wann hilft die Bundesstiftung?

Wie hilft die Bundesstiftung?

Die Bundesstiftung gewährt unter anderem Mittel für die Erstausstattung des Säuglings, für die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes. Die Mittel der Stiftung sind nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen wie beispielsweise das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe anzurechnen. Auf die Stiftungsmittel, die nachrangig gewährt werden, besteht kein Rechtsanspruch. Die Höhe und Dauer der Unterstützung durch die Bundesstiftung orientiert sich an der persönlichen Lebenssituation. Dazu sind die Einkommensverhältnisse offenzulegen.

Was muss ich zu einem Beratungstermin mitbringen?

Die Unterlagen müssen im Original mitgebracht werden, Kopien werden in der Beratungsstelle erstellt.

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