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Aktionswoche der Schuldnerberatung: Gutes Aufwachsen für Kinder trotz Überschuldung

2020 05 19 Abbildung Schuldnerberatung final kl
Wie sich eine Überschuldungssituation materiell und vor allen Dingen psychisch auf Kinder auswirkt, macht die Aktionswoche der Schuldnerberatung zum Thema.

Kreis Paderborn/Kreis Höxter (dph). Schuldnerberaterinnen und -berater arbeiten in der Regel mit Erwachsenen zusammen. Kinder kommen ab und zu in Begleitung ihrer Eltern, meistens dann, wenn keine Betreuung gewährleistet ist. „Wir können meist nur ahnen, wie sich die Überschuldungssituation materiell und vor allen Dingen psychisch auf Kinder auswirkt“, sagt Stefanie Michalsky von der Schuldnerberatung der Diakonie Paderborn-Höxter e.V.

Wie wirkt das auf ein Kind, wenn sich Eltern häufig über Geld streiten? Was empfinden Kinder für eine Not, wenn eine Wohnungsräumung oder Energiesperre droht oder durchgeführt wird? Kinder sind diesen Situationen noch hilfloser ausgesetzt als die Erwachsenen. Sie verstehen oft nicht, weshalb die Eltern verzweifelt sind und beziehen die Situation auf sich.

Abgesehen von den Krisensituationen sind Kinder aus überschuldeten Familien arm. Sie unterliegen damit den Ausgrenzungen, die arme Familien treffen. Kino oder Zoobesuche, oder sich mit Freunden im Schwimmbad treffen ist oft nicht im Haushaltsbudget drin. Die Teilnahme an Kindergeburtstagen ist nicht möglich, weil das Geld für ein Geschenk fehlt. Die Coronakrise trägt zur Verschärfung der Ausgrenzung bei. So verfügen zum Beispiel Kinder aus Haushalten, die auf Arbeitslosengeld angewiesen sind, nicht immer über einen Computer, um während der Schulschließungen Aufgaben zuhause bearbeiten zu können.

„WirSchuldnerberaterinnen und -berater begrüßen daher, dass die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) den Fokus ihrer bundesweiten Aktionswoche auf die Kinder in überschuldeten Familien legt.“ sagt Michalsky. „Wir erleben immer wieder, wie überfordert Familien und vor allem Alleinerziehende mit der Sicherstellung von Unterhalt für ihre minderjährigen Kinder sind.“ Unterhaltsklagen einzureichen, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Unterhaltsvorschuss sowie Bildungs- und Teilhabepakete bei verschiedenen Behörden zu beantragen, sei kompliziert, erklärt die Schuldnerberaterin. Hier fordert die AG SBV eine Vereinfachung und eine einfache grundlegende finanzielle Absicherung für Kinder, die dem Entwicklungsstand angepasst ist und endlich den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes entspricht.

Besonders benachteiligt sind häufig überschuldete Patchworkfamilien. Bei der Berechnung von Sozialleistungen werden alle Einkünfte der Lebensgemeinschaft auf die Hilfe angerechnet. Im Zwangsvollstreckungsrecht kann der Schuldner dies nicht geltend machen. Hier werden nur leibliche oder adoptierte Kinder bei einer Pfändung berücksichtigt. Da Stiefkinder nicht berücksichtigt werden, ist das Existenzminimum dieser Familien häufig nicht gesichert. „Diesen Widerspruch verstehen weder Klienten noch wir Berater, denn alle Kinder sitzen ja am Tisch und wollen versorgt werden“, betont Stefanie Michalsky. Sie unterstützt daher die Forderung, Sozialrecht und Vollstreckungsrecht so anzupassen, dass alle Kinder geschützt sind.

Michalsky teilt außerdem die Forderung der AG SBV nach einer systematischen finanziellen Allgemeinbildung in Kitas, Schulen und außerschulischen Einrichtungen. Schuldnerberaterinnen und -berater berichteten nur sehr selten Kindern und Jugendlichen von ihrer Arbeit, weil es nicht ihre Kernaufgabe sei.

Die AG SBV fordert auch ein Recht auf Schuldnerberatung für alle, unabhängig vom Einkommen. „Es ist zu befürchten, dass die Coronakrise große Auswirkungen auf kleinere und mittlere Einkommen haben wird. In diesem Fall sollte die Begrenzung von 25 Prozent der Beratungskapazität für Familien, die kein ALG II oder Grundsicherungsleistungen beziehen, im Kreis Paderborn aufgehoben werden“, so Michalsky.

„Auch Kinder können schon überschuldet sein, zum Beispiel durch Rückforderungsansprüche von Sozialbehörden, ein überschuldetes Erbe oder wenn Kaufsüchtige Verträge auf den Namen von Kindern abschließen“, erklärt Michalsky. Es gibt zwar eine gesetzliche Regelung für den Haftungsschutz bei Minderjährigen, aber die Betroffenen müssen mit 18 selbst aktiv werden, um diesen Schutz zu erhalten. Hier sollte zumindest eine Verschuldung durch das Sozialrecht von vornherein ausgeschlossen sein, so die Forderung der AG SBV.

Kontakt:
Kreis Paderborn:

Auch in der Coronakrise kann die Schuldnerberatung der Diakonie Paderborn-Höxter e.V. in Paderborn erreicht werden. Hilfe kommt über Telefon und Mail. Anlaufstelle ist das Sekretariat der Schuldnerberatung, von dort werden Ratsuchende zu den Beraterinnen und -beratern vermittelt.
Telefon: (05251) 54018-48 oder 54018-42; Mail:  koskinas(at)diakonie-pbhx.de oder gans(at)diakonie-pbhx.de

Höxter:
Auch in der Coronakrise kann die Schuldnerberatung der Diakonie Paderborn-Höxter e.V. in Höxter erreicht werden. Hilfe kommt über Telefon und Mail: Tel. (05271) 2204 oder edwards(at)diakonie-pbhx.de

Warburg:
Auch in der Coronakrise kann die Schuldnerberatung der Diakonie Paderborn-Höxter e.V. in Warburg erreicht werden. Hilfe kommt über Telefon und Mail: Tel. (05641) 788813 oder vornweg(at)diakonie-pbhx.de.





 

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