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Neue Rechtslage ab dem 1.1.2012
Kontopfändungen: jetzt Grundeinkommen schützen
Kreis Paderborn / Kreis Höxter (dph) – Schuldner, deren Konto gepfändet ist, müssen noch im Dezember handeln. Darauf weist die Schuldnerberatung der Diakonie Paderborn-Höxter e.V. hin. Denn ab dem 1. Januar 2012 gilt ein neues Gesetz. Wer bis jetzt per Gerichtsbeschluss die Grundeinkünfte auf dem Girokonto vor der Pfändung hat schützen lassen, könnte am 1. Januar ohne Geld dastehen. Denn die Übergangsfrist von der alten Regelung zu der neuen läuft am Jahreswechsel ab. Dann fällt auch der grundsätzliche Schutz vor Pfändung von Sozialleistungen weg. Banken müssen den Gläubigern das komplette vorhandene Guthaben auszahlen.
Schutz hiervor bietet nur das Pfändungsschutz-Konto, auch genannt "P-Konto". Die Banken sind verpflichtet, bestehende Konten in "P-Konten" umzuwandeln, auf denen dann automatisch ein Betrag von 1028,89 Euro vor jeder Pfändung geschützt ist. Den Antrag muss der Schuldner noch im Dezember direkt bei der Bank stellen. Versorgt der Kontoinhaber mehrere Personen - beispielsweise Kinder oder Ehepartner - von den eingehenden Geldern, kann der geschützte Betrag erhöht werden.
"Schuldner sollten in diesem Fall so bald wie möglich das Jobcenter, die Familienkasse, ihr zuständiges Sozialamt oder eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen", rät Jürgen Eiting von der Schuldnerberatung der Diakonie. Schuldnerberatung bieten im Kreis Paderborn die Caritasverbände Paderborn und Büren, Pigal in Paderborn oder eben die Diakonie Paderborn-Höxter e. V. an. Alle genannten Stellen können Bescheinigungen ausstellen, auf denen die zu schützenden Einkünfte – z. B. Lohn, ALG II, Kindergeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltszahlungen – aufgeführt sind. Diese Bescheinigung braucht wiederum die Bank, um den Sockelbetrag auf dem P-Konto individuell einzurichten.
"Ohne geeignete Nachweise kann keine Bescheinigung ausgestellt werden", so Jürgen Eiting weiter. Das heißt, die Bescheide über Arbeitslosengeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsverpflichtungen etc. müssen bei der jeweiligen Stelle vorgelegt werden. Eine Checkliste über alle erforderlichen Nachweise finden Betroffene im Internet unter www.diakonie-pbhx.de. "Die Umstellung des Kontos muss in jedem Fall noch in diesem Jahr erfolgen," informiert Eiting, "auch wenn nur der Grundbetrag von 1028,39 Euro geschützt werden soll. Geld, das am 2. Januar nach neuer Gesetzeslage an den Gläubiger überwiesen wird, kann nicht zurückgefordert werden."
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