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Weihnachts- und Neujahrsferien auch für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige: Pflegebedürftige haben Anspruch auf Kurzzeitpflege
Zuschuss der Pflegekasse verfällt für 2008, wenn die Kurzzeitpflege nicht bis zum 31. Dezember 2008 durchgeführt wird
Jeder Pflegebedürftige mit einer Einstufung in die Pflegegruppen 1, 2 oder 3 hat Anspruch auf Kurzzeitpflege. Darauf macht das Evangelische Altenheim
St. Johannisstift Paderborn aufmerksam. So stehen jedem Pflegebedürftigen pro Kalenderjahr bis zu vier Wochen Kurzzeitpflege zu. Die Pflegekassen beteiligen sich an den pflegebedingten Kosten mit bis zu 1.470 Euro. Wer seit mindestens sechs Monaten pflegebedürftig ist, hat darüber hinaus meist auch Anspruch auf Verhinderungspflege, das heißt, die Pflegekassen beteiligen sich noch einmal bis zu einem Betrag von 1.470 Euro an den pflegebedingten Kosten. Ansprechpartner hierzu sind die Pflegekassen. Der Anspruch für 2008 erlischt, wenn nicht bis zum 31. Dezember 2008 ein Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung erfolgt ist. Ab dem 1. Januar 2009 besteht dann der Anspruch für das nächste Jahr.
Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, sind oft hohen körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt. Deshalb brauchen pflegende Angehörige zwingend Erholungszeiten. Für viele stellt sich jedoch die Frage: „Wer kümmert sich um den von mir betreuten Pflegebedürftigen, wenn ich beruflich verreisen muss, in Urlaub oder Kur fahre?“ Hierfür gibt es das Angebot der Kurzzeitpflege, das jetzt zum Jahresende in den Weihnachts- oder Neujahrsferien eine große Hilfe sein kann.
Auch wenn im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt für eine Übergangszeit eine besonders intensive Betreuung erforderlich ist, empfiehlt sich die Kurzzeitpflege. Oder wenn der Pflegebedürftige selbst einmal Urlaub von den eigenen vier Wänden machen möchte.
Weitere Informationen:
Kurzzeitpflege St. Johannisstift Paderborn
Reumontstraße 32 33102 Paderborn
Telefon: 0 52 51/4 01-4 41
E-Mail: kurzzeitpflege@johannisstift.de
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