Altersverwirrte Menschen, psychisch oder abhängig Erkrankte und Menschen mit Behinderung können ihre Angelegenheiten oft nicht mehr alleine regeln. In solchen Fällen bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer.
Die rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer unterstützen bei Fragen zu Gesundheit und Pflege, bei Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten, bei Heimaufnahmen, Behördengängen und bei der Beantragung von Pflegeversicherungs- oder anderen Sozialleistungen. Sie begleiten die Betreuten auf ihrem Weg in ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Betreuungsvereins.
Spendenkonto:
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